Baby-Erstausstattung bei einer Kontopfändung und einem P-Konto

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Endlich ist es soweit. Die ersten drei Monate der Schwangerschaft sind ohne Probleme verlaufen und die Erwartungen steigen. Die Schwangerschaft ist schneller vorbei als erwartet. Das Kinderzimmer muss eingerichtet, der Kindersitz für das Auto und der erste Kinderwagen gekauft werden. Doch was passiert, wenn man Schulden hat? Und wie kann man die Erstausstattung für das Baby kaufen, wenn man kein Geld hat und das Konto gepfändet ist?

Vom Jobcenter oder Sozialamt gibt es nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Erstausstattung für das Baby. Damit ist es Familien, die nicht viel Geld haben, möglich, sich eine Erstausstattung für das Baby zu kaufen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Baby-Erstausstattung erst zu kaufen, wenn der Antrag bei dem Jobcenter oder Sozialamt beantragt und genehmigt wurde.

Baby-Erstausstattung – pfändbar oder unpfändbar?

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Die Baby-Erstausstattung ist zum Glück nicht pfändbar und kann von jeder anerkannten Stelle bescheinigt werden.  Hierfür ist es nur nötig, dass vorab ein P-Konto eingerichtet wird. Danach kann durch eine P-Konto-Bescheinigung die Baby-Erstausstattung freigegeben werden. Allerdings kann diese dann nur in dem Monat verwendet werden, indem das Geld auch eingeht. Die P-Konto-Bescheinigung kann allerdings erst nach dem Geldeingang ausgestellt werden. Damit ist es Ihnen jedoch möglich, Ihrem ungeborenen Baby die nötige Erstausstattung zu kaufen, ohne sich weiterhin finanziell zu belasten. Weiterhin ist zu beachten, dass nach der Geburt des Kindes ein erhöhter Freibetrag beantragt werden kann. Dies hat den Hintergrund, dass man dem Kind vor dem Gesetz nach zum Unterhalt verpflichtet ist und Geld braucht, um seinen Verpflichtungen nachkommen können muss.

Eine P-Konto-Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag können Sie jederzeit kostengünstig bei uns beantragen. Durch die verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Überweisung sowie Bareinzahlung bei z.b. Rewe oder DM ist eine schnelle Bearbeitung garantiert. Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung direkt an die Bank und Sie bekommen zeitgleich eine Abschrift in PDF-Format per E-Mail zugesandt.


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