Corona-Zuschlag 2021 auf einem P-Konto pfändbar?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

Im Mai 2021 beginnt die Auszahlung des "Corona-Zuschlags" durch die Bundesagentur für Arbeit.

Jeder der alleinstehend, alleinerziehend oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Sollen Sie Kinder haben, wird dieser Zuschlag zusätzlich zum Corona-Kinderbonus ausgezahlt.

Der Corona-Zuschlag ist nicht pfändbar.

Sollten Sie mit der Auszahlung des Zuschlags Ihren monatlichen Freibetrag überscheiten, können Sie diesen über eine P-Konto Bescheinigung schützen lassen. Dazu tragen Sie bitte im Antragsformular unter dem Abschnitt "Einmalige Zahlungen" den ausgezahlten Betrag ein.

Sollten Sie sich unsicher sein ob Sie eine (neue) Bescheinigung benötigen um den Betrag zu schützen, fragen Sie einfach mit unseren Musterschreiben bei Ihrer Bank an. Sie benötigen nur Ihre IBAN den Rest übernehmen wir.

Bitte beachten Sie: Warten Sie mit der Beantragung Ihrer Bescheinigung bis der Corona-Zuschlag ausgezahlt wurde - es geht Ihnen in der Zwischenzeit kein Geld verloren.


Kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Freibetrag gratis berechnen

Weitere Artikel