Das müssen Sie zum neuen Inkassogesetz wissen

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
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48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Immer mehr Verbraucher geraten in der heutigen Zeit in die Schuldenfalle. Häufig sind es vor allem viele kleine Rechnungen, die nicht gezahlt werden können und zur Überschuldung führen. In der Regel schicken die Gläubiger dann erstmal Mahnungen. Wird der offene Forderungsbetrag vom Schuldner dann nicht gezahlt, beauftragen Gläubiger Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte. Damit sind hohe Kosten bzw. Gebühren verbunden. Die Bundesregierung hat nun jedoch ein neues Inkassogesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wurden zahlreiche Regelungen festgehalten, die die Rechte der Verbraucher schützen sollen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes.

Niedrigere Mahngebühren durch das neue Inkassogesetz

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Bisher mussten Sie sehr hohe Mahngebühren zahlen, wenn Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen haben. Auftraggeber der Inkassounternehmen sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen oder zahlreiche andere Gläubiger. Mit dem neuen Inkassogesetz werden Schuldner hinsichtlich der Inkassogebühren entlastet. Zukünftig müssen Inkassounternehmen den Schuldner bereits mit dem ersten Brief darüber informieren, welche Kosten entstehen, wenn die Forderung nicht pünktlich bezahlt wird.

Außerdem gibt es bei Forderungen bis zu einem Betrag von 50,00 EUR eine Höchstgrenze für die Gebühren. So dürfen die Gebühren des Inkassounternehmens nicht über der eigentlichen Forderung liegen. Das bedeutet, dass Sie maximal 50,00 EUR an Gebühren zahlen müssen, wenn die ursprüngliche Forderung 50,00 EUR beträgt. Für eine Forderung in Höhe von 20,00 EUR sind höchstens Gebühren in Höhe von 20,00 EUR zulässig.

Weiterhin dürfen Gläubiger in Zukunft nicht mehr die Kosten für den Rechtsanwalt und das Inkassounternehmen an den Gläubiger weitergeben. Sie können dem Schuldner lediglich die Kosten berechnen, die allein für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wären. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie als Gläubiger die Forderung bestritten haben, bevor ein Anwalt eingeschaltet wurde.

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Es lohnt sich übrigens, den Freibetrag regelmäßig neu zu berechnen. Wenn sich an Ihrer persönlichen Lebenssituation etwas ändert, kann sich das nämlich auch auf Ihren Freibetrag auswirken. Nutzen Sie daher unseren Service und beantragen Sie noch heute Ihre P-Konto Bescheinigung.

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