Die P-Konto-Bescheinigung - Tipps und Informationen

Bei der P-Konto-Bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 2 ZPO, die von der Bank benötigt wird, um den Freibetrag auf einem P-Konto zu erhöhen.

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Hierfür muss jedoch das normale Girokonto schon in ein P-Konto umgewandelt worden sein, damit die P-Konto-Bescheinigung überhaupt ihren Zweck erfüllt.

Achtung, wichtig!

Die P-Konto-Bescheinigung stellt keinen Antrag auf Umwandlung des normalen Girokontos in ein P-Konto dar! Dies muss durch einen Antrag bei der eigenen Bank durch den Kontoinhaber geschehen. Dann erst benötigt man die P-Konto-Bescheinigung für die Erhöhung des Grundfreibetrages.

Der Grundfreibetrag muss für Personen erhöht werden, die

  • Verheiratet sind und/oder
  • Leibliche oder adoptierte Kinder haben und/oder
  • Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII für eine "Bedarfsgemeinschaft" beziehen und/oder
  • Laufende Geldleistungen auf dem Konto erhalten, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen und/oder
  • Einmalige Sozialleistungen auf dem Konto erhalten und/oder
  • Kindergeld auf dem Konto erhalten und/oder
  • Andere Geldleistungen (hierunter fallen vergleichbare Rentenbestandteile und der Kinderzuschlag) für Kinder auf dem Konto erhalten

Bei einem oder mehreren der oben genannten Punkte empfiehlt es sich eine P-Konto-Bescheinigung zu beantragen, damit auf dem Konto monatlich ein höherer Freibetrag zur Verfügung steht, der (besonders bei Unterhaltspflichten) benötigt wird. Die P-Konto-Bescheinigung kann inzwischen zumeist auch online leicht beantragt werden.

Woher bekomme ich eine gültige P-Konto Bescheinigung?

  • schutzkonto.de (Online Antrag, mit Direktversand an Ihre Bank und Sparkasse)
  • Rechtsanwälte (Einige mit Online Angeboten)
  • Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen (diese können allerdings nur das Kindergeld bescheinigen)
  • anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen (Oftmals nur mit persönlichem Termin)
  • Steuerberater, Notare (Kein Online Angebot bekannt)
  • aber auch Jobcenter und Sozialamt, bei Bezug aus deren Kassen (Oftmals nur mit persönlichem Termin)

Zu beachten ist hier, dass nicht jede Stelle verpflichtet ist, eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen, daher empfiehlt es sich vorher höflich nachzufragen.

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Auch muss die P-Konto-Bescheinigung von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden und mit der Originalunterschrift (!) bei der Bank eingereicht werden. Zwar kann man zuvor schon eine Kopie bei der Bank abgeben, jedoch ist es immer wichtig, dass die Bank das Original mit der Originalunterschrift der P-Konto-Bescheinigung erhält. Ansonsten wird die P-Konto-Bescheinigung meist nicht von der Bank akzeptiert.

Für welchen Zeitraum die P-Konto-Bescheinigung von der Bank anerkannt wird, hängt von dem zuständigen Kreditinstitut ab. Grundsätzlich bekommen die Kontoinhaber einen Monat, bevor die P-Konto-Bescheinigung ausläuft, eine Nachricht, dass diese bei weiterem Bedarf eine neue P-Konto-Bescheinigung abgeben sollen.

Wird keine neue P-Konto-Bescheinigung vorgelegt, so wird der Betrag auf den Grundfreibetrag zurückgestuft und alles, was über dem Freibetrag ist, an die Gläubiger ausgehändigt. Um sicherzugehen, dass eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung der Bank vorliegt, bzw. die alte bereits abgegebene P-Konto Bescheinigung noch ihre Gültigkeit hat, kann man jederzeit bei der Bankfiliale nachfragen. Diese sind bezüglich des P-Kontos verpflichtet, Informationen herauszugeben.


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