Die Wohlverhaltensphase – Auswirkungen auf das P-Konto

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Stehen Sie vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren, sollten Sie Ihr Konto vor Eröffnung des Verfahrens in ein P-Konto umwandeln, sofern Sie das noch nicht getan haben. Nach dem Insolvenzverfahren mit der Verwertung und Verteilung Ihres Vermögens durch den Treuhänder vom Insolvenzgericht beginnt die Wohlverhaltensphase.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

In der Wohlverhaltensphase führen Sie alles, was von Ihrem Nettoeinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, an den Treuhänder ab. Dieser sammelt die Summen und verteilt sie auf die verschiedenen Gläubiger. Sie selbst können sich in der Wohlverhaltensphase an gewisse Regeln halten, sind allerdings nicht dazu gezwungen. Diese Regeln besagen unter anderem, dass Sie

  • eine Arbeit verrichten müssen, die Ihrer Qualifikation und Ihrem Gesundheitszustand angemessen ist
  • zumutbare Arbeit nicht ablehnen dürfen
  • Insolvenzgericht und Treuhänder bei allen Fragen zur Verfügung stehen und ihnen melden, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Arbeit wechseln
  • 50 Prozent von Erbschaften an den Treuhänder überweisen

Auch wenn Sie den Regelungen nicht zwingend nachkommen müssen, ist es ratsam, das zu tun: Nutzen Sie die Wohlverhaltensphase gut, erhalten Sie nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung. Das gilt zumindest für Insolvenzverfahren, die ab dem 17.12.2020 beantragt worden sind.

Für früher beantragte Verfahren gilt eine Regeldauer von sechs Jahren. Durch Ausgleich der Verfahrenskosten kann sie auf fünf Jahre verkürzt werden. Wer es zusätzlich schafft, 35 Prozent seiner Verbindlichkeiten innerhalb der ersten drei Jahre zu begleichen, kann den Antrag stellen, die Dauer auf diese drei Jahre zu verkürzen.

Welche Auswirkungen hat die Wohlverhaltensphase auf das P-Konto?

Mit dem Beginn der Wohlverhaltensphase dürfen Sie Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln. Allerdings sollten Sie sich vor dieser Umwandlung darüber informieren, ob noch Pfändungen Ihrer Gläubiger auf dem Konto liegen. Sollten alle Pfändungen zurückgenommen worden sein, können Sie bedenkenlos Ihren Antrag auf Umwandlung des Kontos bei der Bank stellen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Wohlverhaltensphase oder möchten Sie sich wegen eines P-Kontos genauer informieren, sprechen Sie uns einfach an: Wir helfen Ihnen gern. Auf unserer Website finden Sie zudem einen kostenlosen P-Konto Rechner.


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