Einrede der Verjährung

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

Die Einrede der Verjährung ist wichtig, wird jedoch viel zu selten hergenommen. Auch hierbei gibt es zwei Unterscheidungen:

Einrede der Verjährung allgemein

Macht man die Einrede der Verjährung im Allgemeinen geltend, so muss man sich sicher sein, dass die Forderung bereits komplett verjährt ist. Dafür muss es sich um eine Forderung handeln, die nach drei Jahren verjährt ist, wenn sie nicht tituliert worden ist. Darunter fallen z. B. Forderungen von Versandhäusern, Forderungen der MVG bzw. Deutschen Bahn und auch Forderungen, die allgemein aus Rechnungen entstanden sind. Diese verjähren automatisch nach drei Jahren und können dann durch die Einrede der Verjährung als erledigt erklärt werden.

Es darf für diese Forderungen jedoch kein Titel vorliegen, da ansonsten die Verjährung erst nach 30 Jahren stattfindet!

Einrede der Verjährung bezüglich Zinsen und Kosten

Sofern ein Titel vorliegt, kann die Forderung erst nach 30 Jahren verjähren. Jedoch wird die Verjährung mit jedem Zwangsvollstreckungsauftrag gehemmt und fängt erneut an zu laufen. Es kann jedoch passieren, dass eine Verjährung der Zinsen und Kosten eintritt. Dies ist der Fall, wenn zwischen Titel und Zwangsvollstreckungsauftrag mehr als drei Jahre oder zwischen den einzelnen Zwangsvollstreckungsaufträgen mehr als drei Jahre liegen. Erst nach drei Jahren, beginnt die Verjährung der Zinsen und Kosten, wenn keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme begonnen hat.

Es ist wichtig, dass Sie dennoch reagieren und versuchen, Ihre Schulden abzubauen. Sofern Sie gerade nicht den Nerv haben, persönlich mit einer fremden Person über Ihre finanziellen Probleme zu reden, so haben Sie die Option, sich auf www.finanzenbox.de darüber aufklären zu lassen, wie hoch Ihre Gesamtverschuldung derzeit ist. Auf Wunsch wird Ihnen ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis gefertigt, woraus ersichtlich ist, bei wie vielen Gläubiger Sie mit welcher Höhe verschuldet sind. Weiterhin können Sie sich auch eine konkrete Empfehlung durch einen Experten der Finanzenbox geben lassen, der Ihnen für das weitere Vorgehen Ratschläge erteilt. Es muss kein persönliches oder telefonisches Gespräch dafür stattfinden.

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