In der P-Kontobescheinigung kann auch die laufende Geldleistung, für die Sozialleistungen mit Körperschadensausgleichsfunktion bescheinigt werden.
Dabei handelt es sich um Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand, den die beantragende Person monatlich leisten muss und der auch ausbezahlt wird. Es handelt sich bei der Geldleistung für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand um einen Betrag, der nicht der Pfändung unterliegt.
Es handelt sich dabei um Leistungen für
Schwerstbeschädigtenzulage zur Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 50 %)
Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 30 %)
Wegegeld
Pflegezulage für (Schwer-) Beschädigte
Beihilfen für Ihren Blindenhund
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Kleiderverschleißzulage
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Fahrtkosten, Zusatzkosten für eine behindertengerechte Wohnung)
Persönliches Budget eines behinderten Menschen (hierbei soll dem behinderten Menschen ermöglicht werden, dass die notwendigen Reha-Leistungen in eigenverantwortlicher Beschaffung ermöglicht werden)
Pflegegeld gem. § 44 SGB VII
Leistungen der Pflegeversicherung gem. §§ 37 ff SGB XI
Geldleistungen im Sinne des § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I
Hilfe an Schwerbehinderte gem. Teil 2 SGB IX
Kraftfahrzeughilfe gem. § 33 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 8 SGB IX i.V.m. Kfz-Hilfeverordnung
Diese Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand werden in einer gesonderten Spalte in der P-Kontobescheinigung eingetragen und somit monatlich freigegeben. Allerdings wird von der bescheinigenden Person ein Nachweis für die Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand benötigt.
Was kann nicht freigegeben werden
Erwerbsminderungsrenten
Übergangsgeld
Verletztengeld Berufsschadensausgleich
Versorgungskrankengeld
Hinterbliebenenrente
Ausgleichsrente
Mutterschaftsgeld und Krankengeld
Dies sind zwar Geldleistungen, jedoch betreffen diese keinen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand. Daher können diese Geldleistungen nicht mit einer P-Kontobescheinigung freigegeben werden.