Insolvenzverfahren eröffnet?

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?

Immer mehr Verbraucher streben das Privatinsolvenzverfahren an, um wieder schuldenfrei zu werden. Sie sind sich jedoch häufig unsicher, wie genau eine Insolvenz abläuft. Der Schuldnerberater Tino Richter erklärt dazu: „Der Insolvenzantrag wird bei Gericht zusammen mit dem Nachweis eingereicht, dass ein Einigungsversuch mit den Gläubigern schon gescheitert ist. Ein Gericht entscheidet nun über die Erfolgsaussichten der Privatinsolvenz. Meistens wird das Verfahren eröffnet. Sie erfahren davon durch einen Gerichtsbeschluss, den Sie per Post zugeschickt bekommen. Darin steht auch, wer Ihr Insolvenzverwalter ist.“ Dem Insolvenzverwalter kann eine entscheidende Bedeutung beigemessen werden.

Nach der Eröffnung des Verfahrens ist der Insolvenzverwalter für Sie zuständig

Tino Richter erläutert weiter: „Der Insolvenzverwalter ist nach Ihrem Insolvenzantrag für Sie zuständig, verwaltet Ihr Vermögen und teilt es den Gläubigern zu. Dazu muss er genau informiert sein.“ Sie müssen also die Anweisungen des Insolvenzverwalters befolgen. Nach der Eröffnung der Insolvenz folgt zudem die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit müssen Sie alles tun, um Ihre Schulden bestmöglich zu tilgen.

Vor der Privatinsolvenz sollte ein P.Konto eröffnet werden

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

Sobald die Privatinsolvenz eröffnet wurde, wird eine bestehende Pfändung unwirksam. Vor der Eröffnung des Verfahrens sollten Sie jedoch in jedem Fall ein P.Konto eröffnen, um sich gegen die Pfändungen der Gläubiger zu schützen. Es ist weiterhin sinnvoll, ein P-Konto zu beantragen, wenn Sie bereits wissen, dass eine Pfändung auf Ihrem Konto eingehen wird. Zusätzlich zur Eröffnung des Pfändungsschutzkontos ist es wichtig, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Berechnen Sie daher auf unserer Seite Ihre persönliche Freigrenze und lassen Sie sich die P.Konto Bescheinigung zusenden.

Haben Sie Angst vor dem Insolvenzverfahren oder Schuldnerberater?
„Auch nach dem Insolvenzantrag werden Sie sicher noch Post von Ihren Gläubigern bekommen – gerade, wenn die wissen, dass Sie bald „ins Verfahren gehen“. Sie müssen auf diese Post nicht reagieren. Sie müssen auch keine Anrufe annehmen oder auf sonstige Kontaktversuche reagieren. Sie haben nur zwei Aufgaben: 1. Auf Post vom Insolvenzverwalter oder dem Gerichtsvollzieher antworten und 2. Alle Briefe, die Sie bekommen, gut abheften“, erklärt Tino Richter.

Wenn Sie Angst vor dem Privatinsolvenzverfahren oder dem Schuldnerberater haben, empfehlen wir Ihnen unsere Finanzenbox. Sie legen vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens alle Dokumente zu Ihren Schulden in die kostenlose Finanzenbox und senden sie uns zu. Wir sortieren die Unterlagen für Sie und erstellen Ihnen eine Liste mit Ihren Gläubigern und Schulden. Anschließend beraten wir Sie online zu den Möglichkeiten der Schuldentilgung und begleiten Sie gerne auch in die Insolvenz.

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

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