Ist ein Insolvenzverfahren mit Hartz IV möglich?

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Immer mehr Verbraucher verschulden sich in der heutigen Zeit. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, falls die Schulden zurückgezahlt werden können. In einigen Fällen ist es für Betroffene jedoch nicht mehr möglich, die Verbindlichkeiten zu tilgen. Dann liegt eine Überschuldung vor und der letzte Ausweg ist die Privatinsolvenz. Das Ziel einer Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung. Damit diese erteilt wird, sollte der Schuldner einer Tätigkeit nachgehen und Geld verdienen. Was aber ist mit der Privatinsolvenz beim Bezug von Hartz IV? Wir geben Auskunft zu diesem Thema.

Hartz IV und Privatinsolvenz schließen sich nicht aus

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und in die Privatinsolvenz gehen möchten, ist das möglich. Wichtig ist bei einem Insolvenzverfahren, dass Sie die Verfahrenskosten tragen können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten zu stunden. Sie müssen dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden. Außerdem ist es Ihre Pflicht, dass Sie sich während des Insolvenzverfahrens um eine Arbeitsstelle bemühen. Tun Sie das nicht, kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden.

Bei einer Kontopfändung sofort ein Pfändungsschutzkonto eröffnen

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
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Vor der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gehen meistens Pfändungen auf Ihrem Konto ein. Ist das der Fall, sollten Sie unbedingt ein PKonto eröffnen. Mit einem P-Konto sichern Sie sich den monatlichen Grundfreibetrag. Dieser kann von den Gläubigern nicht gepfändet werden. Außerdem ist es möglich, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Dafür benötigen Sie eine PKonto Bescheinigung. Sie erhalten die Bescheinigung nach der Nutzung unseres Freigrenzen-Rechners. Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen P-Konto Freibetrag und holen Sie sich die P-Konto Bescheinigung Jobcenter. Ihre kompletten Sozialleistungen lassen sich auf diese Weise vor einer Pfändung schützen.

Wir schicken Ihnen und Ihrer Bank die P-Konto Bescheinigung per Post, Mail oder Fax zu. Sie können zwischen verschiedenen Versandoptionen wählen und den Rechner rund um die Uhr nutzen. Auf diese Weise reagieren Sie jederzeit auf eine unerwartete Kontopfändung.

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Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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