Ist ein Insolvenzverfahren mit Hartz IV möglich?

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?

Immer mehr Verbraucher verschulden sich in der heutigen Zeit. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, falls die Schulden zurückgezahlt werden können. In einigen Fällen ist es für Betroffene jedoch nicht mehr möglich, die Verbindlichkeiten zu tilgen. Dann liegt eine Überschuldung vor und der letzte Ausweg ist die Privatinsolvenz. Das Ziel einer Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung. Damit diese erteilt wird, sollte der Schuldner einer Tätigkeit nachgehen und Geld verdienen. Was aber ist mit der Privatinsolvenz beim Bezug von Hartz IV? Wir geben Auskunft zu diesem Thema.

Hartz IV und Privatinsolvenz schließen sich nicht aus

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und in die Privatinsolvenz gehen möchten, ist das möglich. Wichtig ist bei einem Insolvenzverfahren, dass Sie die Verfahrenskosten tragen können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten zu stunden. Sie müssen dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden. Außerdem ist es Ihre Pflicht, dass Sie sich während des Insolvenzverfahrens um eine Arbeitsstelle bemühen. Tun Sie das nicht, kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden.

Bei einer Kontopfändung sofort ein Pfändungsschutzkonto eröffnen

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

Vor der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gehen meistens Pfändungen auf Ihrem Konto ein. Ist das der Fall, sollten Sie unbedingt ein PKonto eröffnen. Mit einem P-Konto sichern Sie sich den monatlichen Grundfreibetrag. Dieser kann von den Gläubigern nicht gepfändet werden. Außerdem ist es möglich, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Dafür benötigen Sie eine PKonto Bescheinigung. Sie erhalten die Bescheinigung nach der Nutzung unseres Freigrenzen-Rechners. Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen P-Konto Freibetrag und holen Sie sich die P-Konto Bescheinigung Jobcenter. Ihre kompletten Sozialleistungen lassen sich auf diese Weise vor einer Pfändung schützen.

Wir schicken Ihnen und Ihrer Bank die P-Konto Bescheinigung per Post, Mail oder Fax zu. Sie können zwischen verschiedenen Versandoptionen wählen und den Rechner rund um die Uhr nutzen. Auf diese Weise reagieren Sie jederzeit auf eine unerwartete Kontopfändung.

Mit unserer Finanzenbox gehören Ihre Schuldenprobleme der Vergangenheit an

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

Die meisten Verbraucher überschulden sich vor allem deshalb, weil sie den Überblick über ihre Rechnungen, Mahnungen und Kredite verloren haben. Wenn auch Ihnen das passiert ist, empfehlen wir Ihnen unsere Finanzenbox. Sie fordern die Box kostenlos an und legen all Ihre Schuldenbriefe hinein. Wir sortieren die Schulden gerne für Sie, nachdem Sie uns die Box geschickt haben. Unsere Experten erstellen eine Übersicht zu Ihren Schulden und zeigen Ihnen, wie Sie sie schnell und effektiv zurückzahlen. Ihre Schuldenprobleme lassen sich auf diese Weise schnell und unkompliziert lösen. Probieren Sie die Finanzenbox sofort aus.


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