Kann ich mit einem P-Konto mit EC-Karte bezahlen?

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
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Wenn Sie ein P-Konto haben, können Sie Ihre EC-Karte ganz normal weiter benutzen.

Lassen Sie Ihr Girokonto wegen einer Pfändung in ein P-Konto umwandeln, fallen einige Funktionen weg. Die meisten aber bleiben erhalten. Dazu gehört auch die Verwendung der EC-Karte.

Wie kann ich beim P-Konto die EC-Karte nutzen?

Mit einem P-Konto können Sie Ihre EC-Karte ganz normal beim Einkaufen zum Bezahlen verwenden. Auch am Automaten heben Sie damit Geld ab wie bei einem Girokonto. Hier ändert sich für Sie im Alltag also nichts.

Was muss ich bei der Nutzung der Karte beim P-Konto beachten?

Wenn Sie bei Ihrem Girokonto einen Dispokredit hatten, müssen Sie mit dem P-Konto aufpassen: Dabei handelt es sich um ein reines Guthaben-Konto. Das bedeutet, dass Sie nicht wie beim Girokonto überziehen können: Ist kein Geld mehr auf dem Konto, können Sie mit der EC-Karte weder bezahlen noch Geld abheben.

Daher ist es besonders wichtig, dass Sie Ihren Kontostand immer im Blick haben: Wenn zu wenig Geld auf dem Konto ist, können zum Beispiel auch Daueraufträge nicht durchgeführt werden. Am einfachsten behalten Sie den Überblick, wenn Sie von Ihrem Freibetrag alle Fixkosten wie Miete, Daueraufträge und andere wiederkehrende Rechnungen abziehen. Notieren Sie sich dann noch, was Sie genau darüber hinaus ausgeben, sind Sie über Ihren Kontostand immer im Bilde.

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
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23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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Achtung: Die EC-Karte können Sie weiterhin nutzen, Ihre Kreditkarte aber nicht! Dies ist eine der Funktionen, die beim P-Konto eingeschränkt werden.

Wie sorge ich dafür, dass ich die EC-Karte uneingeschränkt nutzen kann?

Wenn Sie Ihr P-Konto einrichten lassen, schützt die Bank für Sie zunächst nur den Grundfreibetrag. Es kann aber gut sein, dass Ihnen auch weitere Beträge zur Verfügung stehen: Wenn Sie etwa Unterhalt zahlen oder Pflegegeld oder Kindergeld bekommen, können Sie auch diese Beträge schützen lassen. Dafür benötigen Sie allerdings eine Bescheinigung, die Sie bei der Bank vorlegen müssen.

Woher bekomme ich die Bescheinigung für das P-Konto?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihren passenden Freibetrag errechnen. Das können Sie mit dem kostenlosen Freibetragsrechner auf unserer Website tun. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre P-Konto Bescheinigung zu bestellen: Auf schutzkonto.de bekommen Sie sie zum günstigsten Onlinepreis und ohne jede Verzögerung. Muss die Bescheinigung so schnell wie möglich zu Ihrer Bank, können wir sie auf Wunsch auch für Sie dorthin schicken.


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