Kann man mehrere P-Konten haben?

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Nein, pro Person ist nach dem Gesetz nur ein einziges P-Konto erlaubt.

Der Sinn des P-Kontos ist es, dass Sie genug Geld zum Leben haben sollen, während Sie Ihre Schulden abbezahlen. Das wird durch den individuellen Freibetrag gewährleistet, der für Sie geschützt wird. Was darüber auf Ihrem Konto ist, wird an Ihren Gläubiger überwiesen, der Ihr Konto hat pfänden lassen.

Hätten Sie zwei oder mehrere P-Konten, könnten Sie sich den Freibetrag gleich mehrfach sichern lassen. Dadurch bekäme der Gläubiger weniger oder nichts von seinem Geld. Daher müssen Sie bei der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto schriftlich versichern, dass Sie bislang kein P-Konto besitzen.

Was passiert, wenn ich mehrere P-Konten einrichten lasse?

Es ist nicht so einfach, mehrere Konten in ein P-Konto umwandeln zu lassen: Die Banken melden jede Umwandlung an die Schufa. Hier holen sie vor der Umwandlung auch Informationen über Sie ein. Wenn sich zeigt, dass Sie bereits ein P-Konto haben, erhalten Sie kein weiteres.

Wenn Ihre Bank wider Erwarten die Information nicht einholt und Sie fälschlich schriftlich versichern, dass Sie bislang kein P-Konto haben, machen Sie sich strafbar. Fliegt der Schwindel auf, können Sie den Pfändungsschutz verlieren.

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Achtung: Sie können gegenüber Ihrem Gläubiger schadenersatzpflichtig werden, wenn Sie zwei P-Konten führen!

Was geschieht, wenn ich mit zwei P-Konten erwischt werde?

Stellt ein Gläubiger fest, dass Sie zwei P-Konten führen, kann er sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Dies ordnet an, dass Sie nur ein P-Konto führen dürfen. In diesem Fall darf der Gläubiger bestimmen, welches Ihrer Konten ein P-Konto bleibt und welches den Pfändungsschutz verliert. Sie als Schuldner werden in dieser Frage nicht angehört. Das ist gesetzlich so verankert, damit Sie nicht Ihr komplettes Guthaben von Ihren Konten abheben oder alles auf das P-Konto überweisen.

Wie kann ich meinem Freibetrag auf meinem P-Konto erhöhen?

Der Grundfreibetrag, der für Sie auf dem P-Konto geschützt wird, liegt bis zum 1. Juli 2022 bei 1.260 Euro. Um mehr Geld zur Verfügung zu haben, müssen Sie aber kein zweites P-Konto einrichten: Es reicht, wenn Sie eine Bescheinigung über weitere Ihnen zustehende Beträge einreichen. Wenn Sie zum Beispiel unterhaltspflichtig sind oder Pflegegeld oder Kindergeld erhalten, stehen diese Beträge Ihnen zu.

Um herauszufinden, wie hoch genau Ihr Freibetrag ist, nutzen Sie einfach den kostenlosen Freibetragsrechner auf schutzkonto.de. Wenn Sie das möchten, bestellen Sie danach auch Ihre Bescheinigung bei uns: Sie erhalten sie zum günstigsten Onlinepreis und vor allem ohne Verzögerung. Muss die Bank Ihre Bescheinigung möglichst rasch haben, schicken wir sie ihr auf Wunsch auch direkt zu.


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