Kitazuschuss vom Arbeitgeber bei einer Kontopfändung

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Es gibt familienfreundliche Arbeitgeber, die den Arbeitnehmern einen monatlichen Kitazuschuss für die Betreuung ihres Kindes geben. Dies soll als monatliche Hilfe für die Arbeitnehmer gelten. Dadurch soll es dem Arbeitnehmer möglich sein, sein Kind während der Arbeitszeit in den Kindergarten zu geben, bzw. in die Nachmittagsbetreuung. Somit ist es gewährleistet, dass der Arbeitnehmer auch mit Kindern arbeiten können. Doch was passiert, wenn das Konto gepfändet wurde? Kann der Kitazuschuss geschützt werden oder unterliegt dieser der Pfändung?

Leider ist der Kindergartenzuschuss pfändbar. Das bedeutet, dass dieser Zuschuss unter die pfändbaren Bezüge fällt und der Arbeitnehmer diesen nicht einbehalten kann. Somit kann er nicht mit einer P-Konto-Bescheinigung geschützt werden. Es kann versucht werden, den Kitazuschuss durch eine P-Konto-Bescheinigung zu schützen, indem man die gesamten Beträge voll ausschöpft.

Eine P-Konto-Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag können Sie jederzeit kostengünstig bei uns beantragen. Durch die verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Überweisung sowie Bareinzahlung bei z.b. Rewe oder DM ist eine schnelle Bearbeitung garantiert. Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung direkt an die Bank und Sie bekommen zeitgleich eine Abschrift in PDF-Format per E-Mail zugesandt.

Gerne können wir Ihre Fragen auch am Telefon klären. Sollten Sie Interesse an einer Schuldnerberatung haben, können Sie uns hierauf auch gerne am Telefon ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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