Die gesetzlichen Freibeträge auf wurden am 01.07.2019 erneut angehoben.
Der neue monatliche Grundfreibetrag beträgt: 1.410,00 €
Person | Freibetrag |
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Für die erste Person | 443,57€ |
Ab der zweiten Person | 247,12€ |
Kindergeld erstes Kind | 204,00€ |
Kindergeld zweites Kind | 204,00€ |
Kindergeld drittes Kind | 210,00€ |
Kindergeld ab dem vierten Kind | 235,00€ |
Wichtig: Ihr Konto wird nicht automatisch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Dafür müssen Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank einreichen. Für den Grundfreibetrag benötigen Sie keine P-Konto Bescheinigung.
Um zusätzliche Freibeträge auf Ihrem Konto zu erhalten benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO. Sie können diese Bescheinigung hier diskret online beantragen.
Als einziger Online-Anbieter, bietet schutzkonto.de Ihnen den Direktversand der Bescheinigung an Ihre Bank bzw. Ihre Bankfiliale an.