Erhöhte Freibeträge auf P-Konten ab dem 01.07.2019

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

Die gesetzlichen Freibeträge auf wurden am 01.07.2019 erneut angehoben.

Der neue monatliche Grundfreibetrag beträgt: 1.410,00 €

Kontopfändung Freibeträge ab 01.07.2019
Person Freibetrag
Für die erste Person 443,57€
Ab der zweiten Person 247,12€
Kindergeld erstes Kind 204,00€
Kindergeld zweites Kind 204,00€
Kindergeld drittes Kind 210,00€
Kindergeld ab dem vierten Kind 235,00€

Wichtig: Ihr Konto wird nicht automatisch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Dafür müssen Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank einreichen. Für den Grundfreibetrag benötigen Sie keine P-Konto Bescheinigung.

Um zusätzliche Freibeträge auf Ihrem Konto zu erhalten benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO. Sie können diese Bescheinigung hier diskret online beantragen.

Wenn es dringend ist und schnell gehen muss

Als einziger Online-Anbieter, bietet schutzkonto.de Ihnen den Direktversand der Bescheinigung an Ihre Bank bzw. Ihre Bankfiliale an.


Kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Freibetrag gratis berechnen

Weitere Artikel