Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens - bei Kontopfändung

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43%
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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Das wichtigste vorab: Zahlungen die Sie von der Bundesstiftung Mutter und Kind, (Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens), erhalten sind unpfändbar.

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" hilft Schwangeren in finanziellen Notlagen schnell und unbürokratisch. Wenn Sie ein P-Konto haben sollten und darauf die Zahlungen der Bundesstiftung eingehen, können diese über eine P-Konto freigeschaltet werden.

Dafür beantragen Sie hier online eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Tragen Sie den erhaltenen Betrag einfach unter dem Feld "Einmalige Sozialleistungen" ein und wir übersenden Ihre Bescheinigung auf Wunsch direkt an Ihre Bank.


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