Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens - bei Kontopfändung

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

Das wichtigste vorab: Zahlungen die Sie von der Bundesstiftung Mutter und Kind, (Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens), erhalten sind unpfändbar.

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" hilft Schwangeren in finanziellen Notlagen schnell und unbürokratisch. Wenn Sie ein P-Konto haben sollten und darauf die Zahlungen der Bundesstiftung eingehen, können diese über eine P-Konto freigeschaltet werden.

Dafür beantragen Sie hier online eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Tragen Sie den erhaltenen Betrag einfach unter dem Feld "Einmalige Sozialleistungen" ein und wir übersenden Ihre Bescheinigung auf Wunsch direkt an Ihre Bank.


Kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Freibetrag gratis berechnen

Weitere Artikel