P-Konto Freibetrag überschritten. Jetzt richtig berechnen und online erhöhen.

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Wird wegen Schulden Ihr Konto gepfändet, können  Sie es in ein P-Konto umwandeln lassen. So erhalten  Sie einen Freibetrag, der nicht gepfändet werden kann und mit dem Sie die grundlegenden Ausgaben bestreiten können. Dieser Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto beträgt (Stand: Dezember 2021) monatlich 1.410,00 €. Dieser kann unter gewissen Umständen zusätzlich erhöht werden.

Je nachdem, in welchen Lebensumständen Sie sich befinden, können Sie individuell eine Erhöhung des Freibetrags erwirken: So steigt die Summe, die Ihnen monatlich zur Verfügung steht, z.B. wenn Sie Kinder oder andere Sonderaufwendungen haben, die bei der Berechnung des Freibetrages berücksichtigt werden.

Haben Sie den P-Konto Freibetrag überschritten, sollten Sie prüfen, ob Sie ihn erhöhen lassen können. Das gelingt durch eine P-Konto Bescheinigung oder einen gerichtlichen Antrag. Die Bescheinigung verursacht weniger Aufwand. Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie Ihre individuelle Pfändungsfreigrenze ganz einfach selbst ermitteln.

Wovon ist der individuelle Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto abhängig?

Der erhöhte Pfändungsfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld etc.)
  • Sonderzahlungen des Arbeitgebers (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,  Nachtzuschläge, Feiertagszuschläge usw.)
  • Unterhalt
  • Einmalleistungen von verschiedenen Behörden

All diese Faktoren können die Summe auf Ihrem P-Konto zwischenzeitlich stark anwachsen lassen. Alles, was den Freibetrag überschreitet, wird gepfändet und an Gläubiger überwiesen. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Ihre Möglichkeiten nutzen , um den Freibetrag zu erhöhen.

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie allein leben oder verheiratet sind. Haben Sie Kinder oder zahlen Sie Unterhalt, hat auch das Auswirkungen auf den Pfändungsfreibetrag. Für eine weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Ehegatte, Kind) erhalten Sie zusätzlich 471,44 Euro, für alle anderen weiteren Personen je 262,65 Euro monatlich (Stand: September 2021). Zu den freibetragserhöhenden Faktoren zählen außerdem:

  • Kindergeld und Kinderzuschläge
  • die gesetzliche Unterhaltspflicht
  • Sozialleistungen für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft
  • Mehrbedarf wegen gesundheitlicher/körperlicher Beeinträchtigungen (Leistungen wie das Pflegegeld beispielsweise)
  • einmalige bzw. unregelmäßige Sozialleistungen und Leistungen für Kinder wie etwa die Kostenerstattung für die Klassenfahrt, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft oder für eine Wohnung oder die Erstattungen von Behandlungkosten durch die gesetzliche Krankenkasse

Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen – nur mit P-Konto Bescheinigung

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Sie können die Berechnung bzw. Überprüfung der Pfändungsfreigrenze bei verschiedenen Stellen beantragen. Allerdings dauert die Bearbeitung oft recht lange, da Sie bei vielen Anbietern die Termine vor Ort wahrnehmen müssen. Außerdem erhalten Sie nicht überall eine P-Konto Bescheinigung. Fragen Sie immer im Vorfeld an, ob die Anbieter eine P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO ausstellen. Tun sie das nicht, verschwenden Sie bei ihnen wertvolle Zeit.

P-Konto Bescheinigung online beantragen

Wir ermöglichen Ihnen mit unserem Online-Rechner eine kostenlose und unverbindliche Berechnung der individuellen Pfändungsfreigrenze. Wird auch Ihr Gehalt gepfändet, können Sie auch unseren kostenlosen Pfändungsrechner nutzen. In dieser Situation sollten Sie allerdings beim zuständigen Gericht ein Anpassungsantrag stellen.

Die Erhöhung des Freibetrags ist unter den meisten Umständen ganz einfach durch die P-Konto Bescheinigung möglich, die wir Ihnen ausstellen. Nur in wenigen Fällen wird ein gerichtlicher Antrag zur Freigabe eines bestimmten Geldeingangs benötigt.

Ermitteln Sie mit unserem Rechner im ersten Schritt kostenlos Ihren individuellen Freibetrag. Im zweiten Schritt beantragen Sie dann die offizielle Bescheinigung. Diese schicken wir auf Wunsch gerne als PDF vorab an Ihre E-Mail-Adresse. Außerdem ist ein Direktversand der Originalbescheinigung an Ihre Bank möglich.

Die Beantragung der Bescheinigung und damit die Erhöhung der Freibeträge liegt in Ihrer Verantwortung. Verändert sich Ihre Lebenssituation, sollten Sie Ihren Freibetrag neu berechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn Sie schon einmal eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank eingereicht haben. Nur durch die Anpassung an die aktuelle Situation sichern Sie sich den Freibetrag, der Ihnen zusteht.


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