Pfändung von Bonuszahlungen / Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber bei einer Konto- oder Lohnpfändung

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Zum Ende des Jahres erhalten viele Arbeitnehmer eine Sonderzahlung. In manchen Fällen wird ein 13. Gehalt gezahlt, in anderen erhalten Angestellte Weihnachtsgeld – also eine Bonuszahlung zum Weihnachtsfest. Für Menschen, die eine Pfändung bekommen haben, stellt sich die Frage, ob der Weihnachtsbonus pfändbar ist.

Ist der Weihnachtsbonus pfändbar?

Wenn Sie von Ihrem Chef Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, dann kann diese Sonderzahlung nicht bzw. nicht vollständig gepfändet werden. Die Rechtslage besagt, dass Sie das Weihnachtsgeld bis zur Hälfte Ihres Monatseinkommens behalten dürfen, höchstens jedoch 500,00 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird gepfändet. Erhalten Sie also zum Beispiel eine Zusatzzahlung in Höhe von einmalig 400,00 Euro, während Sie mehr als 800,00 Euro monatlich verdienen, dürfen Sie diese komplett behalten.

Das Urlaubsgeld können Sie auch ganz freigeben lassen. Allerdings gilt hier die Voraussetzung, dass die Sonderzahlung in „üblicher“ Höhe ausgezahlt wird und nur einmal im Jahr.

Antrag bei Gericht für das P-Konto

Falls Ihr Lohn gepfändet wird, ist es Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Ihnen den unpfändbaren Anteil des Weihnachtsgeldes bzw. das Urlaubsgeld auszuzahlen. Anders sieht es aus, wenn Ihr Konto gepfändet wird und Sie ein P-Konto besitzen: Die Bonuszahlung bzw. ihr unpfändbarer Teil wird nicht automatisch geschützt.

Dafür sollten Sie sofort nach Erhalt der Abrechnung, auf der die Bonuszahlung vermerkt ist, einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen. Sie erhalten vom Gericht dann einen Beschluss über den einmalig für das Weihnachtsgeld erhöhten Freibetrag. Diesen benötigt die Bank, um die zusätzliche Summe für diesen einen Monat freigeben zu können.

Beim P-Konto den Freibetrag überschritten – was tun?

Der Freibetrag auf dem P-Konto ist knapp bemessen und wird vor allem durch zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenzahlungen und Jahressonderzahlungen rasch überschritten. Diese Zahlungen führen oft zu Verunsicherung bei Inhabern eines P-Kontos, weil sie nicht wissen, ob diese pfändungsfrei bleiben.

Das Beste ist es, sich frühzeitig zu informieren. Droht Ihnen eine Kontopfändung, können Sie kostenlos Ihren individuellen Freibetrag online berechnen lassen: So sehen Sie, ob und wie Sie den Grundfreibetrag erhöhen lassen können. Nach der Berechnung können Sie bei uns auch direkt Ihre P-Konto Bescheinigung bestellen. Auf Wunsch schicken wir sie an Ihre Bank, damit diese Ihren Freibetrag so rasch wie möglich erhöht.

Sind Sie sich hinsichtlich einmaliger oder regelmäßiger Sonderzahlungen vom Arbeitgeber unsicher, fragen Sie einfach bei uns nach. Wir erklären Ihnen gern die aktuellen rechtlichen Regelungen und erläutern Ihnen, mit welchen Schritten Sie Teile der Zahlungen schützen lassen können.


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