Pflichtangaben auf der P-Konto Bescheinigung

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Für die P-Konto-Bescheinigung gibt es ein bestimmtes Formblatt. Dieses kann entweder bei der bescheinigenden Stelle ausgestellt werden oder auch von der Bank mitgegeben werden. Die Bescheinigung muss jedoch immer gewisse Daten haben, die auf jeder Bescheinigung zwingend erforderlich sind.

Dazu zählen folgende Punkte:

  • Name und Anschrift der bescheinigenden Stelle bzw. Person
  • Bekanntgabe wer die bescheinigende Stelle ist
  • Kontaktdaten der bescheinigenden Stelle bzw. Person
  • Name und Anschrift des Kontoinhabers
  • Geburtsdatum des Kontoinhabers
  • Bank des Kontos
  • Bankleitzahl und Kontonummer bzw. IBAN des Kontos
  • Wie sich der pfandfreie Betrag errechnet
  • Datum der Bescheinigung
  • Unterschrift und Stempel der bescheinigenden Stelle

Sie werden sich jetzt sicher fragen, warum die ganzen Daten gefordert werden.

Dies hat folgende Gründe:

  • Bank kann sich sicher sein, dass die Bescheinigung anerkannt werden muss
  • Keine Verwechslung des Kontos
  • Nachvollziehbarkeit für die Bank

Es ist daher wichtig, dass Sie bei der Bestellung der P-Konto-Bescheinigung unbedingt die korrekten Daten angeben.

Die Bank kann auch schon aufgrund einer unrichtigen Adresse die P-Konto-Bescheinigung ablehnen. Auch muss bei dem pfändungsfreien Betrag immer beachtet werden, dass nur die Zahlungen bescheinigt und anerkannt werden dürfen, die auch auf dem Konto eingehen.


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