Primärschulden vs. Sekundärschulden

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Wie Schulden entstehen, ist Ihnen wahrscheinlich schon bekannt. Jedoch können die Schulden an sich nochmal in zwei Kategorien unterteilt werden: die Primär- und die Sekundärschulden.

Diese Unterteilung ist der Dringlichkeit geschuldet.

Primärschulden

Unter den Primärschulden versteht man Schulden, durch die die Existenz des Schuldners und seiner Familie bedroht wird. Es handelt sich dabei um Schulden, die nicht lange aufgeschoben werden können, ohne dass Maßnahmen in die Wege geleitet werden, die ein normales Leben unglaublich erschweren.

Hierunter fallen vor allem Mietschulden, also Schulden bei dem Vermieter aber auch Strom, Gas und Wasserschulden. Denn bei diesen Schulden kann es unter Umständen zur Zwangsräumung kommen. Aber auch Finanzamtschulden oder Schulden bei den Behörden, insbesondere Bußgelder bzw. Geldstrafen können die Existenz bedrohen. Denn es kann auch zu einer Freiheitsstrafe durch nicht bezahlte Bußgelder bzw. Geldstrafen kommen.

Auch Schulden bei der Krankenkasse können gefährlich werden, weil dadurch die Krankenkarte eingezogen werden kann.

Sekundärschulden

In diese Kategorie fallen alle Schulden, durch die nicht die Existenz des Schuldners bedroht wird und wo durch die Aufschiebung der Zahlung keine Maßnahmen eingeleitet werden können, die wirklich bedrohlich sind.

Unter den typischen Sekundärschulden versteht man grundsätzlich offene Rechnungen bei Händlern oder Versandhäusern, die Schulden bei der Bank, Schulden bei den Telekommunikationsunternehmen, Schulden, die nach einer Scheidung entstehen und natürlich auch weitere Schulden, wie die Kosten bei Geldstrafen, Schulden für Universitäten oder auch Bafög. Diese Schulden können erst nach einem gerichtlichen Titel gegen die Person eingetrieben werden.

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