Schufa und Privatinsolvenz - wann wird die Schufa bereinigt?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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Wenn es um Schulden geht, spielt auch die Schufa eine bedeutende Rolle. Sofern Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen und Mahnungen ignorieren, wird das an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gemeldet. Im Rahmen der Privatinsolvenz können Sie eine Restschuldbefreiung beantragen. Wird diese erteilt, werden die negativen Einträge jedoch nicht sofort gelöscht.

Zu diesem Zeitpunkt wird die Schufa nach der erfolgreichen Privatinsolvenz bereinigt

Verbraucher beantragen die Privatinsolvenz, um endlich schuldenfrei zu werden. Sie wünschen sich außerdem, dass die negativen Schufaeinträge gelöscht werden. Ist das Privatinsolvenzverfahren erfolgreich, bleiben die Einträge jedoch vorerst bestehen. Das Insolvenzgericht wird nach der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilen, sofern Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung wird selbstverständlich über die Erteilung der Restschuldbefreiung informiert. In der Datenbank des Unternehmens erfolgt jedoch lediglich die Eintragung eines „Erledigungsvermerks“ .

Die Daten werden erst auf den Tag genau drei Jahre nach der erteilten Restschuldbefreiung von der Schufa gelöscht. Viele Verbraucher fragen sich, warum das so ist. Der Grund dafür liegt darin, dass Sie als Gläubiger über viele Monate bzw. Jahre Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Zukünftige Gläubiger sollen darüber drei Jahre Informationen erhalten, weil Sie lange Zeit eine schlechte Bonität hatten. Außerdem werden negative Schufaeinträge auch dann erst nach drei Jahren gelöscht, wenn Sie Ihre Schulden ohne ein Insolvenzverfahren begleichen.

Pfändungen werden ebenfalls der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gemeldet

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
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💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Beachten Sie, dass zahlreiche Aspekte zu negativen Schufa Einträgen führen können. So wird beispielsweise jede Pfändung gemeldet und führt zu einem Vermerk, der Ihre Bonität negativ beeinflusst. Auch über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Unternehmen informiert. Wenn Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie außerdem sofort ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei Ihrer Bank eröffnen.

Sie sind den Gläubigern nämlich nicht schutzlos ausgeliefert. Ihnen steht ein monatlicher Pfändungsfreibetrag zu, mit dem Sie Ihre Lebenshaltungskosten und wichtige Ausgaben decken können. Zudem ist es möglich, den Freibetrag zu erhöhen. Dazu benötigen Sie allerdings eine P-Konto Bescheinigung. Sie können online zum Beispiel auf der Seite Schutzkonto.de in wenigen Minuten Ihren persönlichen Freibetrag berechnen und erhalten die P-Konto Bescheinigung, die Sie anschließend bei Ihrer Bank einreichen müssen.

Vermeiden Sie den mühsamen Weg der Privatinsolvenz

Viele Menschen streben die Verbraucherprivatinsolvenz an, weil sie glauben, dass sie dadurch schnell schuldenfrei werden. Das Insolvenzverfahren ist jedoch langwierig und Sie müssen sich an zahlreiche Regeln halten. Daher ist es sinnvoller, die Schulden strukturiert außerhalb eines Insolvenzverfahrens zurückzuzahlen. Dazu sollten Sie sich im ersten Schritt einen Überblick über alle Verbindlichkeiten verschaffen. Wenn Sie damit Probleme haben, erhalten Sie auf finanzenbox.de Hilfe. Sie können auf der Seite eine kleine Box beantragen, in die Sie Ihre gesamten Schulden- und Gerichtsdokumente legen. Auch ungeöffnete Briefe legen Sie einfach in die Kiste.

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
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Die Mitarbeiter erstellen Ihnen anschließend eine Übersicht zu all Ihren Verbindlichkeiten. Sie erhalten online direkt auf Ihr Smartphone eine Auflistung aller Gläubiger und Schulden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verbindlichkeiten monatlich strukturiert zurückzuzahlen. Sprechen Sie mit den Gläubigern und vereinbaren Sie einen Ratenzahlungsplan. Häufig werden dann auch die Pfändungen zurückgezogen, sodass Sie wieder über Ihr gesamtes Geld verfügen können. Die Begleichung der Verbindlichkeiten ohne Insolvenzverfahren ist für viele Menschen oft der bessere und einfachere Weg.


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