Pfändung durch das Finanzamt auf dem Konto und des Gehalts

In der heutigen Zeit ist es gar nicht so unüblich, dass sich Schulden bei dem Finanzamt sammeln. Dies kann häufig durch fehlende Steuererklärungen bzw. durch fehlende Rückzahlungen an das Finanzamt erfolgen. Zuständig ist immer das Finanzamt am Wohnort des Schuldners.

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
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Was ist jedoch das Besondere daran, wenn das Finanzamt der Gläubiger ist?

Es ist in allererster Linie darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt keinen gerichtlichen vollstreckbaren Titel für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benötigt. Das bedeutet, dass es dem Finanzamt möglich ist, alleine durch die Grundlage eines Steuerbescheides die Vollstreckung einzuleiten. Somit ist die Zeit, bis zur Vollstreckung eindeutig kürzer, als bei der Vollstreckung durch einen Privatgläubiger. Die Vollstreckung durch das Finanzamt ist somit effektiver und schneller. Häufig wird von dem Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ausgesprochen. Meistens wird der Steuerbescheid erlassen, danach die Mahnung und dann die Vollstreckungsandrohung ausgesprochen. Spätestens nach der Vollstreckungsandrohung sollte ein Pfändungsschutzkonto eröffnet werden. In der Regel wird von dem Finanzamt eine Kontopfändung ausgesprochen, damit die aufgelaufenen Schulden schneller abbezahlt werden können.

Zudem ist zu beachten, dass das Finanzamt auch andere Möglichkeiten als die privaten Gläubiger hat. So ist es dem Finanzamt zum Beispiel möglich, bei dem Bundesamt für Finanzen die Kontobewegungen der letzten zehn Jahre einzusehen, sowie die Ermittlung sämtlicher Konten im Inland zu veranlassen. Dadurch werden auch die Kontoverschiebungen, die ins Ausland getätigt wurden für das Finanzamt sichtbar.

Was kann man gegen die Festsetzung des Steuerbescheides tun?

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
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👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
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👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
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Um überhaupt die Vollstreckung einzuleiten benötigt das Finanzamt einen festgesetzten Steuerbescheid. Dieser ist dann gültig, wenn innerhalb der gesetzten Frist (einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides) kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt worden ist. Sollte also die Vermutung bestehen, dass der Steuerbescheid falsch errechnet worden ist, kann der Schuldner – unter Angabe von plausiblen Gründen – Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Das Finanzamt hat dann zu prüfen, ob der Einspruch fristgerecht eingelegt worden ist und auch berechtigt ist. Weist das Finanzamt den Einspruch trotz plausibler Gründe ab, muss der Steuerbescheid gerichtlich festgesetzt werden.

Was passiert bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid?

  • Seitens des Finanzamtes wird der gesamte Steuerbescheid neu aufgerollt. Darunter versteht man die komplette Überprüfung jeder Angabe in der Steuererklärung.
  • Sollte der Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten ausgefallen sein, so wird der Steuerbescheid dahingehend berichtigt – der Einspruch wurde wirksam bearbeitet
  • Sollte es aber ein Fehler sein, der sich zu Ihren Gunsten ausgewirkt hat, so muss das Finanzamt Ihnen androhen, dass ein schlechterer Steuerbescheid ergeht. – In diesem Fall sollte der Einspruch so schnell wie möglich zurückgezogen werden, damit der „bessere“ Steuerbescheid bleibt.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Steuerbescheid festgesetzt wurde?

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
29%
💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Sollte der Steuerbescheid korrekt festgesetzt worden sein, Sie aber nicht in der Lage sein, die Schulden zu begleichen, würde eine Pfändung durch das Finanzamt erfolgen. Sofern Sie diese jedoch abwenden möchten, haben Sie hierzu die Möglichkeit einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen und gleichzeitig einen Antrag auf zinslose Stundung. Mit den Anträgen ist eine komplette Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnissen nötig. Sofern Eheleute gemeinsam veranlagt sind, muss der Ehepartner die kompletten Kosten übernehmen. Hierfür kann ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden Abhilfe verschaffen.

Dadurch, dass die Steuerbescheide für viele Laien undurchsichtig sind, ist es im Falle eines festgesetzten Steuerbescheides immer Ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen. Dies kann entweder durch eine Schuldnerberatung, Rechtsanwalt oder Steuerberater sein.


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