Wann bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto?

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Wenn Ihnen eine Kontopfändung droht oder schon erfolgt ist, können Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.

Das Pfändungsschutzkonto entsteht, wenn Sie gegenüber der Bank Ihren Umwandlungswunsch geltend machen. Dafür bekommen Sie von Ihrer Bank ein Antragsformular.

Um kein Geld zu verschenken, sollten Sie sich zudem eine P-Konto Bescheinigung über Ihren individuellen Freibetrag ausstellen lassen. Bei schutzkonto.de erhalten Sie die Bescheinigungen zu einem niedrigen Preis und vor allem sofort: Sie berechnen online Ihren Freibetrag, bestellen die Bescheinigung und können sie sogar direkt von uns an Ihre Bank senden lassen. So sparen Sie wertvolle Zeit und schützen Ihr Konto innerhalb der Frist.

Alternativ erhalten Sie diese Bescheinigungen bei Sozialleistungsträgern, Familienkassen und anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Allerdings sind damit oft lange Wartezeiten verbunden. Sie haben nach dem Pfändungsantrag durch den Gläubiger nur vier Wochen Zeit, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Erfahren Sie erst spät von der Pfändung, ist Eile geboten.

Auch manche Rechtsanwälte stellen die Bescheinigungen aus. Oft sind aber ihre Preise recht hoch.

Die Bank wandelt auf den Antrag hin Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Sie passt den Grundfreibetrag Ihrem individuellen Betrag nach der Bescheinigung an. Von diesem Zeitpunkt an können Ihre Gläubiger nicht mehr den kompletten Inhalt Ihres Kontos pfänden – Ihr Freibetrag bleibt Ihnen jeden Monat erhalten.

Muss ich ein Pfändungsschutzkonto beantragen?

Sie bekommen das Pfändungsschutzkonto nicht automatisch, wenn jemand Ihr Konto pfänden lassen möchte. Stattdessen werden Sie von Ihrer Bank darüber informiert, wenn dort von einem Gläubiger ein Pfändungsbeschluss eingegangen ist. Jetzt müssen Sie reagieren: Sie füllen das Formular für den Antrag auf die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto aus. Dies finden Sie auf der Website Ihrer Bank zum Herunterladen oder erhalten es in der Filiale. Den Grundfreibetrag können Sie mit der Bescheinigung erhöhen lassen.

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Tipp: Handeln Sie rasch, wenn Sie die Nachricht von dem Pfändungsbeschluss erhalten oder eine Pfändung auf dem Konto feststellen! Ihnen bleiben vier Wochen nach dem Pfändungsbeschluss, um das P-Konto fristgerecht zu beantragen und den Schutz des Freibetrags rückwirkend für einen Monat zu erhalten - danach haben Sie diese Chance nicht mehr: Jeder Eingang auf dem Konto wird dann gepfändet, bis das P-Konto schließlich eingerichtet ist. Die Bank hat bis zu vier Tage lang Zeit, das Konto zu eröffnen.

Wie kann ich ein P-Konto neu eröffnen?

Die wenigsten Menschen haben aktuell in Deutschland kein Girokonto. Ist das bei Ihnen dennoch der Fall, können Sie ein sogenanntes Basiskonto einrichten lassen und direkt in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Banken sehen es nicht gern, wenn ein Kunde das wünscht. Dennoch sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen ein Basiskonto einzurichten.

Wie kann ich meinen individuellen Freibetrag berechnen?

Haben Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, sollten Sie möglichst schnell herausfinden, wie hoch Ihr individueller Freibetrag ist. Er setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag und weiteren Freibeträgen für Sozialleistungen und für weitere Personen, die in Ihrem Haushalt leben.

Möchten Sie schnell und unkompliziert herausfinden, welcher Freibetrag Ihnen zusteht, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner. Beantworten Sie dazu einfach die nötigen Fragen und das Tool errechnet Ihren persönlichen Freibetrag. Auf Wunsch können Sie Ihre P-Konto Bescheinigungen direkt im Anschluss anfordern. Am schnellsten geht es, wenn  wir das Original direkt an Ihre Bank senden. Haben Sie Fragen, kontaktieren Sie uns: Wir helfen Ihnen gern weiter!


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