Wer erfährt vom P-Konto?

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Insgesamt müssen von Ihrem P-Konto nur Banken und Ihre Gläubiger erfahren, wenn sie Ihr Konto zu pfänden versuchen.

Vielen Menschen ist es unangenehm, ein P-Konto einrichten lassen zu müssen. Fragen auch Sie sich, wer alles von Ihrem Pfändungsschutzkonto erfährt, können Sie ganz beruhigt sein: Tatsächlich geht dieser Umstand kaum jemanden etwas an.

Führt das P-Konto zu einem Schufa -Eintrag?

In Deutschland darf jede Person nur ein einziges P-Konto haben. Andernfalls könnten Sie sich den Freibetrag ja mehrfach sichern. Ihre Bank meldet es daher der Schufa, wenn sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandelt. Falls Sie ein P-Konto bei einer anderen Bank eröffnen möchten, holt diese Informationen bei der Schufa ein und wird darüber informiert, dass Sie bereits ein P-Konto besitzen.

Das ist allerdings auch die einzige Voraussetzung, unter der diese Information weitergegeben wird. Auf die Anfrage anderer Personen bei der Schufa hin wird Ihr P-Konto nicht erwähnt, da es auf Ihre Bonität keinen direkten Einfluss hat.

Auch Gläubiger erfahren von Ihrem P-Konto – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie Ihr Konto pfänden möchten. Die Bank teilt ihnen dann mit, dass Ihr Konto mit einem Pfändungsschutz versehen ist und dass sie lediglich das überweisen kann, was über Ihren Freibetrag hinausgeht.

Muss der Arbeitgeber vom P-Konto wissen?

Nein. Ihr Arbeitgeber überweist Ihnen monatlich Ihr Gehalt. Das ist aber auch alles, was er mit Ihrem Konto zu tun hat. Entsprechend wird er nicht davon berührt, wenn Sie ein P-Konto haben. Da die Informationen für ihn keinen Mehrwert hat, erhält er sie nicht.

Wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen?

Der Gläubiger, der Ihr Konto pfändet, erhält das Geld überwiesen, das über Ihren Freibetrag hinaus auf Ihrem P-Konto ist. Wenn Sie ohne zusätzliche Bescheinigung Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, wird für Sie nur der Grundfreibetrag geschützt. Dieser liegt bis zum 1. Juli 2022 bei 1.260 Euro. Je nach Lebenssituation stehen Ihnen aber höhere Beträge zu: Wenn Sie zum Beispiel Pflegegeld erhalten oder Kindergeld oder wenn Sie unterhaltspflichtig sind, können Sie die jeweiligen Beträge zusätzlich schützen lassen. Dafür brauchen Sie allerdings eine Bescheinigung.

Berechnen Sie zunächst Ihren individuellen Freibetrag mit unserem kostenlosen Freibetragsrechner. Dafür müssen Sie nur einige Fragen zu Ihrer Situation beantworten und bekommen dann die genaue Summe genannt. Wenn Sie möchten, bestellen Sie die Bescheinigung dann direkt bei schutzkonto.de: Hier erhalten Sie sie zum günstigsten Onlinepreis und vor allem ohne Verzögerung. Wenn es sehr schnell gehen muss, senden wir die Bescheinigung auf Wunsch auch direkt an Ihre Bank.


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