Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Privatinsolvenz?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

„Alle natürlichen Personen, also Menschen, die zahlungsunfähig geworden sind, können die Privatinsolvenz beantragen“, erläutert Tino Richter. Er ist Schuldnerberater und wird täglich von Menschen aufgesucht, die Fragen zur Privatinsolvenz haben. Richter erklärt weiter: „Der genaue Ablauf einer Privatinsolvenz ist vielen Menschen erstmal nicht bekannt. Die Privatinsolvenz als solche gibt es auch noch nicht so lange.“ Viele Schuldner interessiert vor allem, ob sie ihr Einkommen behalten dürfen, wenn sie in die Privatinsolvenz gehen.

Auch in der Privatinsolvenz steht Ihnen ein Pfändungsfreibetrag zur Verfügung

Tino Richter kennt die Ängste bzw. Sorgen der Schuldner und beruhigt: „Bei vielen Menschen löst eine Insolvenz erstmal Stress und Angst aus. Manche Menschen malen sich in dieser Situation aus, wie der schlimmste mögliche Fall aussieht. Die eigene Familien kann nicht mehr ernährt werden oder man stellt sich vor, wie man als hilfloser Fall auf der Straße endet. So ist es in der Realität aber nicht.“

Jedem Schuldner steht in der Privatinsolvenz ein monatlicher Grundfreibetrag zu. Dieser liegt aktuell bei 1.410,00 €. Ihnen bleibt also auf jeden Fall Geld, um damit Ihre laufenden Kosten zu begleichen. Der Freibetrag richtet sich übrigens nach Ihrer individuellen Situation. Haben Sie beispielsweise Kinder oder leben mehrere Personen mit Ihnen im Haushalt, so erhöht sich der Freibetrag.

Bei einer Kontopfaendung nicht zögern und sofort ein P-Konto eröffnen

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

In der Regel beantragen Ihre Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen. Geht eine Kontopfaendung auf Ihrem Konto ein, sollten Sie nicht zögern und sofort ein P-Konto eröffnen. Auch auf dem P-Konto steht Ihnen ein monatlicher Freibetrag zur Verfügung. Mit unserem Pfaendungsrechner erhöhen Sie den Freibetrag in wenigen Minuten. Der Pfaendungsrechner ist einfach zu bedienen. Wir stellen Ihnen anschließend eine Bescheinigung über den erhöhten Freibetrag aus. Wenn Sie kein Pfändungsschutzkonto eröffnen, kann Ihr komplettes Einkommen gepfändet werden.

Mit einem Schuldnerberater die Privatinsolvenz beantragen

Tino Richter empfiehlt für die Beantragung der Privatinsolvenz einen Schuldnerberater:„Ein Schuldnerberater wird Ihnen dabei helfen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden und schneller an Ihr Ziel zu kommen: die Schuldenfreiheit!“

Wir ermöglichen Ihnen eine Online-Schuldenberatung. Sie beantragen einfach unsere kostenlose Finanzenbox und legen Ihre Schuldendokumente, Kontoauszüge sowie Gerichtsschreiben hinein. Wir sortieren alles für Sie und erstellen Ihnen eine Übersicht. Anschließend beraten wir Sie online zu Ihrer Situation und gehen mit Ihnen den Weg in die Insolvenz, falls das erforderlich ist.

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