Kindergelderhöhung ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind - Was Sie bei einem P-Konto beachten müssen!

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👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
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👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
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Wird die Höhe des Freibetrags durch die Erhöhung des Kindergeldes auf meinem P-Konto automatisch geändert oder was soll ich tun?

Ab dem 1. Januar 2021 bekommen Eltern mehr Kindergeld, nämlich für das erste und zweite Kind jeweils 219,00 EUR und für das dritte Kind 225,00 EUR. Ab dem vierten und für jedes weitere Kind werden vom Staat fortan sogar 250,00 EUR gezahlt. Das Kindergeld ist grundsätzlich pfändbar. Wenn Sie jedoch eine P-Konto Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben, können Sie es vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Viele Verbraucher freuen sich über die Erhöhung, wissen jedoch nicht, ob der Pfändungsfreibetrag bei der eigenen Bank automatisch erhöht wird. Wir erklären Ihnen daher, ob Sie aktiv werden müssen, weil der Kindergeldbetrag sich erhöht.

Alle Bescheinigungen die über schutzkonto.de angefordert werden, berücksichtigen bereits das erhöhte Kindergeld.

So gehen Sie bei der Kindergelderhöhung vor, wenn Sie Ihr Geld vor einer Pfändung schützen möchten

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Haben Sie bereits ein P-Konto eröffnet und eine P-Konto Bescheinigung beantragt, so sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass Ihre Bank auch den erhöhten Kindergeldbetrag für Sie schützt. Es gibt einige Banken, die den Pfändungsfreibetrag automatisch an den höheren Kindergeldbetrag anpassen. Allerdings machen das nicht alle Banken. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Bank nachfragen, ob diese den Pfändungsfreibetrag automatisch erhöht. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie eine neue Bescheinigung anfordern, um Ihren Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Mit diesem Musterschreiben können Sie bei Ihrer Bank anfragen, ob die Kindergelderhöhung automatisch berücksichtigt wird oder ob Sie eine neue P-Konto Bescheinigung vorlegen müssen.

Droht Ihnen eine Kontopfändung und Sie haben noch kein P-Konto, so sollten Sie unbedingt sofort eine Bescheinigung über die Pfändungsfreibeträge anfordern. Auf diese Weise schützen Sie Ihr hart verdientes Geld. Im neuen Jahr müssen Sie dann eine neue Bescheinigung beantragen, weil sich der Kindergeldbetrag erhöht hat.

P-Konto Bescheinigung online anfordern und an die eigene Bank senden lassen

Sofern Ihre Bank den Pfändungsfreibetrag nicht automatisch erhöht, sollten Sie online eine neue Bescheinigung für Ihr P-Konto anfordern. Berechnen Sie dazu einfach in wenigen Schritten Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag. Anschließend können Sie die neue Bescheinigung per Direktversand an Ihre Bank senden lassen. Dabei wird sie vorab per Fax an Ihr Kreditinstitut geschickt, damit Ihr Berater sofort die entsprechenden Änderungen vornehmen kann. Es ist ratsam, die Bescheinigung für Ihr Pfändungsschutzkonto monatlich anzufordern, wenn sich an Ihrer individuellen Situation oder an der Gesetzeslage etwas geändert hat.

Für den Monat Januar bedeutet das, dass Sie im neuen Jahr sofort eine P-Konto Bescheinigung anfordern, damit Ihre Bank den höheren Kindergeldbetrag auf Ihrem Girokonto vermerkt. Rufen Sie am besten Ihre Bank an und Fragen Sie nach. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Freibetrag angepasst wurde, ist es empfehlenswert, direkt auf unserer Seite eine aktuelle Bescheinigung für Ihr Pfändungsschutzkonto zu beantragen. Somit erhält Ihre Bank diese Bescheinigung und muss dann den Freibetrag aktualisieren.

Haben Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren? Nutzen Sie die Finanzenbox, um sich einen Überblick über Ihre Schulden zu verschaffen. Sie legen alle Unterlagen Ihrer Schulden in eine Box, die wir Ihnen kostenlos zusenden, und erhalten anschließend ganz bequem eine übersichtliche Auflistung aller Verbindlichkeiten. Probieren Sie den Service noch heute aus.

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