Kontopfändung vs. Lohnpfändung - was ist der Unterschied?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Hat jemand Schulden und zahlt sie nicht zurück, kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PFÜB) erwirken. Damit kann der Gläubiger nun unter anderem das Konto des Schuldners pfänden. Es ist jedoch auch möglich, dass der Lohn bzw. das Gehalt des Schuldners gepfändet wird. Die Lohn- oder Gehaltspfändung unterscheidet sich dabei in einigen Punkten von der Kontopfändung.

Wird Ihr Lohn gepfändet, bekommt Ihr Arbeitgeber als sogenannter Drittschuldner den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugeschickt. Er muss dann prüfen, ob er Ihnen noch das volle Gehalt auszahlen darf. Wenn ein pfändbarer Betrag anfällt, so muss der Arbeitgeber ihn direkt an den pfändenden Gläubiger ausbezahlen. Wie hoch der Anteil ist, der an den Gläubiger gezahlt werden muss, ist individuell unterschiedlich. Man geht jedoch immer vom monatlichen Nettolohn nach dem Abzug der Sozialabgaben aus. Der pfändbare Anteil ist abhängig von zwei Faktoren, nämlich

  • der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens
  • unterhaltsberechtigten Kindern, bzw. Kindern, die dem Arbeitnehmer auf der Lohnbescheinigung angerechnet werden

Der Arbeitgeber ist für die Berechnung des pfändbaren Betrages zuständig. Er kann diesen anhand einer Lohnpfändungstabelle nachprüfen. Auf keinen Fall darf er den kompletten Lohn an den Gläubiger überweisen.

Das ist die Kontopfändung

Wird Ihr Konto gepfändet, erfährt Ihr Arbeitgeber nichts davon. Er zahlt das vollständige Gehalt ganz normal auf Ihr Konto ein. Die Bank als Drittschuldner muss nun allerdings bestimmte Beträge an den Gläubiger zahlen.

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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Sie können verhindern, dass der gesamte Betrag auf Ihrem Konto an den Gläubiger ausbezahlt wird, indem Sie ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten lassen. Damit sichern Sie sich den monatlichen Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Außerdem können Sie abhängig von Ihren Lebensumständen den Grundfreibetrag erhöhen lassen. Dafür reichen Sie bei der Bank eine Bescheinigung gemäß § 850k ZPO ein.

Es ist sogar möglich, dass ein Gläubiger eine Lohnpfändung und gleichzeitig eine Kontopfändung erwirkt. Da das, was Sie in einem solchen Fall übrigbehalten würden, kaum zum Leben reicht, sollten Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Anpassungsantrag stellen. Auch der Weg in die Privatinsolvenz ist als letztes Mittel möglich.

Freibetrag berechnen lassen und P-Konto Bescheinigung beantragen

Der Grundfreibetrag in Höhe von aktuell monatlich 1.410,00 € (Stand: Oktober 2021) steht jedem Schuldner mit einem P-Konto zu. Diesen monatlichen Freibetrag können Sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen: Gewisse Einkünfte sind vor einer Pfändung geschützt. Sie können hier Ihren individuellen Freibetrag berechnen lassen.

Bei Bedarf können Sie bei uns auch die P-Konto Bescheinigung online beantragen und Ihrer Bank zusenden lassen. Diese erhöht dann den Grundfreibetrag um die bescheinigten Summen. Haben Sie noch Fragen zum Thema, kontaktieren Sie uns einfach: Wir helfen Ihnen gern.


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